Die 3%-Regel ist eine Faustregel aus der Finanzplanung für die Pensionierung. Sie besagt, dass man jährlich 3% seines Altersguthabens beziehen kann, ohne ein hohes Risiko einzugehen, dass das Geld im Alter vorzeitig aufgebraucht ist.
Diese Regel basiert auf der Annahme, dass das Vermögen weiterhin moderat angelegt bleibt und im Durchschnitt – unter Berücksichtigung von Inflation und Marktschwankungen – eine Rendite erwirtschaftet, die gleich hoch oder leicht höher ist als der Bezug.
Beispiel:
Wer 600’000 Franken für die Pensionierung angespart hat, kann nach der 3%-Regel jährlich rund 18’000 Franken (also 1’500 Franken pro Monat) zusätzlich zu AHV und Pensionskasse beziehen – und dies voraussichtlich lebenslang, ohne das Risiko einzugehen, mit 85 oder 90 Jahren ohne Kapital dazustehen.