Der BVG-Mindestzinssatz bestimmt die jährliche Verzinsung der angesparten Altersguthaben in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule). Er legt fest, mit welchem Zinssatz die Pensionskassen die obligatorischen Altersguthaben ihrer Versicherten mindestens verzinsen müssen. Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge jährlich überprüft und festgelegt. Dabei berücksichtigt er unter anderem die Entwicklung am Kapitalmarkt, die Inflationsrate sowie die finanzielle Stabilität der Pensionskassen. Der BVG-Mindestzinssatz dient dem Schutz der Versicherten und stellt sicher, dass ihre Altersguthaben real nicht entwertet werden.